- den Gehalt an Gesamt-Phosphorverbindungen auf Werte von maximal 10 µg/l P (Mikrogramm je Liter) zu begrenzen,
- die mineralischen Trübstoffe und ungelösten organischen Verbindungen soweit zu entfernen, dass Resttrübstoffe von 0,2 FNU im aufbereiteten Wasser nicht überschritten werden,
- das Plankton überwiegend zu entfernen,
- den Gehalt an gelösten organischen Substanzen stark herabsetzen,
- Bakterien und Parasiten weitgehend zu entnehmen und
- das als Flockungsmittel zugesetzte Eisen bis auf geringe Restgehalte von maximal 30 µg/l Fe wieder zu entfernen.
Damit entspricht das vorbehandelte Wasser bereits weitgehend den Qualitätsmerkmalen von Trinkwasser.
Die seit Inbetriebnahme der Phosphor-Eliminierungsanlage erreichte Verminderung der Einträge an Phosphor-Verbindungen zeigt das folgende Diagramm über die Verminderung der Phosphor-Fracht.